Erbschaft /
Vorsorgeplanung

Wie kann ich meine rechtliche und finanzielle Automie im Alter und den Familienfrieden über mein Ableben hinaus so gut wie möglich bewahren? Gerne unterstützen wir Sie beim Finden der für Sie massgeschneiderten Antwort.

Dazu bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:

  • Vorsorgeplanung
  • Testament
  • Vorsorgeauftrag
  • Patientenverfügung
  • Erbschaftsplanung und -beratung
  • Testament

Erb- und Familienrecht

Regelungen im Bereich des Ehegüter- und Erbrecht bringen viele rechtliche Fragen und Problemstellungen mit sich. Gerne beantworten wir diese im Rahmen unserer Kompetenzen. Bei Spezialfällen arbeiten wir mit ausgewiesenen Fachpersonen zusammen.

Erb- und Familienrecht

Vorsorgeauftrag

Mit der Änderung des Kinder- und Erwachsenenschutzrechts wurde das Instrument des Vorsorgeauftrages geschaffen. Wird eine erwachsene Person urteilsunfähig verliert sie ihre Handlungsfähigkeit und die KESB erhält die Entscheidungskompetenzen. Mit einem Vorsorgeauftrag kann selbst bestimmt werden, wer bei eintretender Urteilsunfähigkeit die Entscheide trifft. Es empfielt sich, von dieser Möglichkeit gebrauch zu machen. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Beratung zur Seite.